Seezeichen

Allgemeine Zeichen

Für freifahrende Fähren 
eine rechteckige blaue Tafel mit weißem Symbol eines Fährschiffes;

Für nicht freifahrende Fähren 
eine rechteckige blaue Tafel mit weißem Symbol eines Fährschiffes über einem waagerechten weißen Band.

B.2 Durchfahren von festen Brücken

A. Öffnungen fester Brücken, deren Benutzung der Schifffahrt empfohlen wird: in beiden Richtungen befahrbar eine quadratische, auf der Spitze stehende gelbe Tafel

B. In einer Richtung befahrbar (Gegenverkehr gesperrt) zwei quadratische, auf der Spitze stehende gelbe Tafeln nebeneinander

Fernsprechstelle

Quadratische blaue Tafel mit weißem Symbol des Telefonhörers.

Grenzen eines Weichengebietes am Nord-Ostsee-Kanal (§ 2 Abs 1 Nr. 18 Buchstabe c)

Quadratische weiße Tafel mit schwarzem Rand.

(Der Westteil der Weiche Audorf-Rade wird im Norden durch die 
Tonne 2 / Obereider 1 begrenzt.)

Wasserski ( § 31 Abs. 1 Satz 1)

Wasserflächen im Fahrwasser, auf denen Wasserskilaufen erlaubt ist:  
rechteckige blaue Tafel mit dem weißen Symbol eines Wasserskiläufers.

Außergewöhnliche Schiffffahrtsbehinderung

Bei Nacht:  Drei feste Lichter übereinander, die beiden oberen rot, das untere grün.

Bei Tage:  
Zwei schwarze Bälle übereinander und darunter ein schwarzer Kegel - Spitze unten.

Querströmung

Mit gefährlichen Querströmungen ist zu rechnen:  
Zwei feste weiße senkrechte nebeneinander stehende Lichtbalken.

Wassermotorräder (§ 31 Abs. 1 Satz 1)

Wasserflächen im Fahrwasser, auf denen das Fahren mit Wassermotorrädern erlaubt ist: rechteckige blaue Tafel mit dem weißen Symbol eines Wassermotorrades.

Segelsurfbretter (§ 31 Abs. 1 Satz 1)

Wasserflächen im Fahrwasser, auf denen das Fahren mit Segelsurfbrettern erlaubt ist:  
Rechteckige blaue Tafel mit dem weißen Symbol eines Segelsurfers.