Reeden (§ 2 Abs. 1 Nr.3)

Farbe: gelb  
Form: Faßtonne oder Leuchttonne  
Beschriftung:  
mit schwarzen Buchstaben ausgeschriebener oder abgekürzter Name der Reede und gegebenenfalls Nummer  
Toppzeichen (wenn vorhanden):  
gelbes liegendes Kreuz Feuer (wenn vorhanden):  
Farbe: gelb  
Kennung: 
Fl./Blz., Oc (2)/Ubr. (2) oder Oc (3)/Ubr. (3). 
Grenzt die Reede an die Steuerbord- oder Backbordseite eines Fahrwassers, so ist diese Seite der Reede mit der entsprechenden Fahrwasserseitenbezeichnung gekennzeichnet (Zeichen B.11), die unter einem waagerechten Strich zusätzlich den ausgeschriebenen oder abgekürzten Namen der Reede und gegebenenfalls eine Nummer anzeigt.

Kennzeichnung von Reeden für Fahrzeuge, die bestimmte gefährliche Güter befördern

Farbe: gelb  
Form: Faßtonne  
Beschriftung: großes schwarzes "P", gegebenenfalls mit Nummer  
Toppzeichen (wenn vorhanden):  
gelbes liegendes Kreuz

Kennzeichnung von Reeden für unter Quarantäne stehende Fahrzeuge

Farbe: gelb  
Form: Faßtonne  
Beschriftung: großes schwarzes "Q", gegebenenfalls mit Nummer  
Toppzeichen (wenn vorhanden):  
gelbes liegendes Kreuz