Schallsignale

Anhalten

Von einem Fahrzeug des öffentlichen Dienstes:  
Ein kurzer Ton, ein langer Ton, zwei kurze Töne.

Durchfahren/Einfahren verboten

Brücke, Sperrwerk, Schleuse kann vorübergehend nicht geöffnet werden:
Vier kurze Töne.

Durchfahren/Einfahren

Brücke/Sperrwerk/Schleuse geöffnet, Hubbrücken dürfen jedoch nur von Fahrzeugen durchfahren werden, für die die Durchfahrthöhe der letzten Hubstufe mit Sicherheit ausreicht.

a.) Für seewärts fahrende Fahrzeuge:  

Zwei lange Töne, ein kurzer Ton, ein langer Ton

b.) Für binnenwärts fahrende Fahrzeuge:  

zwei lange Töne, zwei kurze Töne, ein langer Ton.

Einfahren in die Zufahrten und Schleusen des Nord-Ostsee-Kanals von See

a.) Brunsbüttel  
Neue Schleuse: 
Ein nach jeweils 7 Sekunden wiederkehrender Ton von 3 Sekunden Dauer. 

b.) Kiel-Holtenau 
Neue Schleuse: 

In   die   rechte   Schleusenkammer:  
Ein nach jeweils 7 Sekunden wiederkehrender Ton von 3 Sekunden Dauer.

In die linke Schleusenkammer:
Eine nach jeweils 5 Sekunden wiederkehrende Gruppe von zwei Tönen von je zwei Sekunden Dauer mit einer Unterbrechung von 1 Sekunde.

Einfahren in die Schleusen des Nord-Ostsee-Kanals vom Kanal aus

a.) Brunsbüttel  
(Neue Schleuse)

In die rechte Schleusenkammer: 
Dauernde Einzelschläge der Glocke.

In die rechte Schleusenkammer: 
Doppelschläge der Glocke in Zwischenräumen von 4 Sekunden.

b.) Kiel-Holtenau
(Neue Schleuse)

In die rechte Schleusenkammer: 
Einzelschläge der Glocke alle 3 Sekunden.

In die rechte Schleusenkammer: 
Doppelschläge der Glocke alle 3 Sekunden.