Die Frage nach den vorgeschriebenen Lenzeinrichtungen in den Unterlagen des Germanischen Lloyds war eine der Fragen, die die Hürde zum Bestehen der theoretischen Prüfung "Seemannschaft für den Sportseeschifferschein" sehr hoch gelegt hatte.
Hier die Auflösung:
"Der Germanische Lloyd fordert für Yachten zwischen 8 und 10 m Länge eine Handlenzpumpe mit einem Volumenstrom von 5m³/h und eine kraftbetriebene Pumpe mit mindestens 6m³/h Leistung.
Neben Lenzpumpen müssen zwei Pützen (Eimer) starker Konstruktion an Bord sein, jede mit mindestens 9 Liter Fassungsvermögen. Jede Pütz muss eine
Leine haben."